Die Qualitätsbegriffe der Weine
Man unterscheidet nach deutschem Weinrecht folgende Güteklassen und Qualitätsstufen
Deutscher Tafelwein
muss ausschließlich aus deutschem Lesegut zugelassener Rebflächen und Rebsorten stammen. In Deutschland werden bislang im Vergleich zu anderen Anbauländern relativ kleine Mengen an Tafelwein erzeugt. Seit der Gesetzgeber in allen deutschen Weinanbaugebieten die sogenannte Hektarhöchstertragregelung eingeführt hat, fallen infolge der Erntemengenbegrenzung auch tafelweingeeignete Partien an.
Deutscher Landwein
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (b.A.)
Ist im langjährigen Durchschnitt die größte Gruppe deutscher Weine. Qualitätsweine müssen jeweils zu 100% nur aus einem einzigen der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Für jeden Qualitätswein der verschiedenen Rebsorten und Anbaugebiete sind untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt. Das Mindestmostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen 50 und 72 Grad Öchsle. Qualitätsweine dürfen ebenso wie Tafelweine angereichert werden. Der Zusatz von Zucker vor der Gärung oder wie es in Frankreich heißt, die „Chaptalisation“, muß sich in einem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bewegen, je nach Anbaugebiet und Rebsorte dürfen damit 20 bis 28 Gramm zusätzlicher Alkohol durch Anreicherung entstehen. Damit wird gewährleistet, dass deutsche Weine den mäßigen Alkoholgehalt behalten, der sie schon von Natur aus auszeichnet.
Qualitätsweine mit Prädikat
Für sie gelten die höchsten Anforderungen bei der Qualitätsprüfung hinsichtlich Sortenart, Reife, Harmonie und Eleganz. Bei diesen Weinen darf nicht angereichert werden. Je nach ihrem Reifegrad und zusätzlichen Bedingungen werden Prädikatsweine mit einem von sechs Prädikaten ausgezeichnet, das auf dem Etikett stehen muß. Je nach Rebsorte und Anbaugebiet (von Norden nach Süden) gibt es auch hier unterschiedliche Bandbreiten für das festgelegte Mindestmostgewicht. Qualitätsweine mit Prädikat Kabinett dürfen frühestens ab 1. Januar, Spätlese erst ab 1. März, der auf die Ernte folgt, abgefüllt und in den Verkehr gebracht werden.
Die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge
Kabinett :
- Feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt
Spätlese :
- Reife, elegante Weine mit feiner Frucht, die frühestens 7 Tage nach Beginn der allgemeinen Weinlese geerntet werden.
Auslese :
- Edle Weine aus vollreifen Trauben, die manuell geerntet werden müssen. Unreife Beeren werden aussortiert
Beerenauslese :
- Volle fruchtige Weine aus überreifen edelfaulen Beeren sind bereits Raritäten, da der Botritispilz (Edelfäule) mit zur Qualität beiträgt und solche Weine nicht in jedem Jahr geerntet werden können. Beerenauslesen sind über Jahrzehnte lagerfähig.
Trockenbeerenauslese :
- Aus rosinenartigen eingeschrumpften edelfaulen Beeren ist die Trockenbeerenauslese die Krone der Qualitätspyramide. Süß und Honigartig ist sie von extremer Alterungsfähigkeit über viele Jahrzehnte.
Eiswein :
- Aus Trauben, bei denen das gleiche Mindestmostgewicht wie bei der Beerenauslese erreicht wurde und die nur in gefrorenem Zustand unter minus 7Grad Celsius gelesen und gefroren gekeltert werden, so das nur das Fruchtkonzentrat ausgepresst wird.
Jeder deutsche Wein muss mit einer dieser Qualitätsbezeichnungen und gegebenenfalls ihrer Abstufungen deklariert werden. Die hierfür festgelegten Voraussetzungen (Maßstäbe und Standards) müssen in vollem Umfang erfüllt sein. Das heißt, die rechtliche Qualität ist für jeden Anwender auf dem Etikett, in der Preisliste und auf der Weinkarte erkennbar. Die wesentlichen Voraussetzungen dafür sind:
- die Einhaltung der festgelegten geographischen Herkunft (Verschnittregelung)
- die Befolgung festgelegter Produktionsbedingungen
- Anbau bestimmter Rebsorten
- Lesetermin
- Leseart
- Hektarhöchstertragsbegrenzung
- das Erreichen der festgelegten Mindestmostgewichte
- Verarbeitung festgelegter Rebsorten
- Berücksichtigung analytischer Grenzwerte
Weißwein darf in Deutschland ausschließlich aus Weißweintrauben und Rotwein nur aus Rotweintrauben hergestellt werden. Es gibt daneben aber einige Abstufungen zwischen Rot und Weiß. Diese anderen Weinarten beziehen sich auf die Farbe des Weines oder die Art der Produktion
Weißwein:
aus weißen Trauben
- Rotwein: aus Rotweintrauben hergestellter Wein, der aus rotgekeltertem Most gewonnen wird. Der Farbstoff wird durch Maischegärung oder -erhitzung gewonnen.
- Rosewein: aus roten Trauben, deren Most sofort von den Beerenhäuten getrennt wurde (deshalb rose oder lachsfarben.)
Weißherbst:
- Rosewein, der nur aus einer einzigen Rotweinsorte bestehen darf, wobei es immer ein Qualitätswein sein muss.
- Rotling: entsteht durch Mischung von Weißwein- und Rotweintrauben oder deren Maische, die gemeinsam abgepresst werden müssen (Farbe wie Weißherbst oder Rosewein, blassrot bis hellrötlich.)
Schillerwein:
- ist ein Rotling aus Württemberg, der ein Qualitäts- oder Prädikatswein sein muss.
- Badisch Rotgold: Rotling aus Baden, der durch Mischung der Rebsorten Grauburgunder und Spätburgunder entsteht, muss ein Qualitäts- oder Prädikatswein sein.
Perlwein:
- ist ein Wein mit natürlicher Kohlensäure, die auch zugesetzt werden darf, in der Güteklasse Tafel- oder Landwein
Man unterscheidet nach dem deutschen Weinrecht auch die Geschmacksrichtungen, die den Süßegrad des Weines ausdrücken:
Trocken
- ist die Bezeichnung für Weine, die fast ganz oder völlig durchgegoren sind, das heißt für Weine mit einem Restzuckergehalt (natürliche Restsüße, die nach der Gärung übriggeblieben ist) bis höchstens 4 Gramm im Liter. Der Gesetzgeber erlaubt einen Restzuckergehalt bis 9 Gramm, wenn der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt (Formel:
- Säure+2 bis zur Höchstgrenze 9.) Ein trockener Wein ist nicht gleichbedeutend mit „sauer“. Er enthält eben nur wenig unvergorenen Zucker. Allerdings schmeckt man bei trockenen Weinen eine höhere Säure eher.
Halbtrockene Weine
- dürfen bis 12 Gramm Restzucker je Liter aufweisen, bzw. bis 18g/l, wenn dabei der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht mehr als 10g übersteigt. (Formel: Säure + 10 bis zur Höchstgrenze 18)
Liebliche Weine
- weisen einen Restzuckergehalt auf, der die für „halbtrocken“ festgelegten Werte übersteigt, aber höchstens 45 g/l erreicht. Die Angabe „süß“ ist ab 45 g/l zulässig.
Das natürliche Mostgewicht
Das natürliche Mostgewicht = spezifische Dichte des Mostes resultiert aus dem Extraktgehalt (Gesamtextrakt) im Verhältnis zu Wasser und flüchtigen Inhaltsstoffen. Das Mostgewicht resultiert in erster Linie aus dem Zuckergehalt. Vom Mostgewicht lässt sich auch der theoretisch mögliche Alkoholgehalt ableiten. Da dieser vom Reifegrad der Beeren abhängig ist, lässt sich hiervon ein brauchbarer Wertmaßstab ableiten. Da Klima und Bodenbeschaffenheit die natürlichen Wachstumsbedingungen für die Rebe darstellen und die Rebsorten selbst unterschiedliche Eigenschaften, zum Beispiel unterschiedliche Fähigkeiten zur Zuckerbildung und Reifung aufweisen, ist die Festlegung unterschiedlicher Mindestmostgewichte nach Region und Rebsorte für die einzelnen Qualitäten logische Folge. Diese Festsetzung garantiert dem Verwender eine Mindestqualität (Standard.) Unsere Winzer sind bestrebt, ihre Standards deutlich höher zu setzen.